Nach Erhalt eines offiziellen Schreibens der Wirschaftkammer, dürfen wir unser Service auch im Lockdown anbieten – und ja, ihr dürft auch gerne kommen 😊.
Nach Erhalt eines offiziellen Schreibens der Wirschaftkammer, dürfen wir unser Service auch im Lockdown anbieten – und ja, ihr dürft auch gerne kommen 😊.
In einer Mail der Wirtschaftskammer vom 01.04.2021 heisst es unter anderem:
Kundenbereiche von allen Unternehmen, die Dienstleistungen anbieten, die nicht körpernah erbracht werden, dürfen betreten werden, dazu zählen auch die Fotostudios in unserer Branche.
Kunden dürfen den privaten Wohnbereich auch zum Zweck des zulässigen Betretens von Kundenbereichen von Betriebsstätten verlassen (§ 2 Abs 1 Ziffer 8).
Details dazu, findest du hier:
„Osterruhe“ für den Osten Österreichs – Auswirkungen auf Berufsfotografen in NÖ
Wie Sie bereits aus den Wirtschaftskammer-Newslettern und in den Medien erfahren haben, gilt gemäß der 6. Novelle der 4. COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung ab 1. April 2021 bis (laut aktuellen Informationen) voraussichtlich 11. April 2021 in NÖ eine „Osterruhe“.
Das wichtigste vorweg: Nicht körpernahe Dienstleistungen bleiben erlaubt!
Untenstehend fassen wir kurz die wesentlichen Themen für Ihren Fotografenbetrieb zusammen.
Das Betreten und Befahren des Kundenbereichs von
untersagt.
Für die Fotografen bedeutet die Schließung der Kundenbereiche, dass das Verkaufslokal (Handel) für Konsumenten geschlossen bleiben muss. „Click & Collect“ sowie Lieferservice sind erlaubt.
Kundenbereiche von allen Unternehmen, die Dienstleistungen anbieten, die nicht körpernah erbracht werden, dürfen betreten werden, dazu zählen auch die Fotostudios in unserer Branche.
Kunden dürfen den privaten Wohnbereich auch zum Zweck des zulässigen Betretens von Kundenbereichen von Betriebsstätten verlassen (§ 2 Abs 1 Ziffer 8).
Alle Dienstleistungen bei Privatkunden zuhause sind grundsätzlich zulässig.
Die allgemeinen Regelungen (Hygiene, Abstand, etc.) zu den „Kundenbereichen“ (§ 5) und „Orten der beruflichen Tätigkeit“ (§ 6) gelten unverändert weiter.
In der Kriterienliste sind obige Themen für unsere Branche im Detail zusammengefasst.
Halten Sie sich auch regelmäßig informiert auf https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/berufsfotografen/11-lockerungs-vo-in-kraft.html.
Unbedingt an die jeweils aktuellen Sicherheitsvorschriften wie Abstandsregelung und FFP2 Masken halten. Desinfektionsspender stehen selbstverständlich zur Verfügung.
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